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Sanitätsdienst - unsere Unterstützung Ihrer Veranstaltung

Ansprechpartner

Herr
Jens Keck

Bereitschaftsleiter

Tel: +49172 7624475
jens.keck@drk-brackenheim.de

Postfach 1127
74334 Brackenheim

Allgemeine Informationen

Ob Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es viele kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.

  • Wir für Sie

    Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.

    Durch die regelmäßigen Einsätze sind die DRK-Sanitäter erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten, beispielsweise nach einer Explosion oder einem Zugunglück, unterstützt der Sanitätsdienst den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Die Sanitäter haben deshalb eine wichtige Funktion in der DRK-Katastrophenvorsorge.

  • Wichtige Hinweise
    1. Bitte beachten Sie, dass wir eine Planungs- und Vorlaufzeit von 4-6 Wochen benötigen, um die Übernahme eines Sanitätsdienstes für Ihre Veranstaltung zu gewährleisten. Da wir hauptsächlich ehrenamtliche Helfer für Sanitätsdienste einsetzen, ist es kurzfristig nur sehr schwer möglich, die entsprechende Anzahl an Helfern zu organisieren. Gerne können Sie uns bereits zu Beginn der Planungsphase Ihrer Veranstaltung einen Auftrag zum Sanitätsdienst erteilen oder sich bei uns über den Sanitätsdienst informieren. 
    2. Die hier aufgeführten Sanitätsdienst-Stufen dienen Ihnen lediglich zur Orientierung, welcher Personalaufwand unsererseits bei Ihrer Veranstaltung als Sinnvoll erscheint. Wir behalten uns vor, von diesen Sanitätsdienst-Stufen abzuweichen. Durch Erfahrungswerte Ihrer Veranstaltung aus vergangenen Jahren und durch eine spezielle Berechnungsgrundlage für Sanitätsdienste prüfen wir Jahr für Jahr unseren Personalaufwand. Sollte sich während eines Sanitätsdienstes herausstellen, dass ein größerer Personal- oder Materialaufwand notwendig ist, erweitern wir in Ihrem Interesse - und auch bei bestehendem Kostenvoranschlag - unser Personal, da wir ansonsten keine Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Sanitätsdienstes übernehmen können.
    3. Bei großen Veranstaltungen (mehrere Tausend Besucher, prominente Personen, ...) empfiehlt es sich, eine Gefahrenanalyse durch die Gruppe der Leitenden Notärzte Heilbronn erstellen zu lassen, durch das weitere Kosten entstehen. Dieses Gutachten dient anschließend ebenfalls zur Berechnung der Kosten. Wir stellen ggf. gerne den Kontakt zur Gruppe der Leitenden Notärzte her, um eine sichere Rechtsgrundlage bei der Durchführung des Sanitätsdienstes für uns und für Sie zu schaffen.
    4. Unsere ehrenamtlichen Helfer werden bei einem Sanitätsdienst durch Sie in angemessener Weise mit Essen und Getränken versorgt (Beispiel: 1 Essen und 2 Getränke 0.3l pro Schicht 4-6 Stunden pro Helfer).Wir empfehlen die Ausgabe von Verzehrgutscheinen. Sollten unsere Helfer nicht entsprechend mit Essen und Getränken versorgt werden, berechnen wir Ihnen eine Verpflegungspauschale. Wir sehen es als obligatorisch, dass Sie, falls Sie bei Ihrer Veranstaltung Getränke verkaufen, unseren ehrenamtlichen Helfern Getränke zur Verfügung stellen, die bei der Behandlung von Patienten notwendig sind. Bei einem schwachen Kreislauf ist oft ein Glas Cola oder ein Glas Apfelschorle als "Erstversorgung" sinnvoll.
    5. Durch das Absenden des Online Formulars, einer formlosen Anfrage oder unserer Faxvorlage kommt kein Vertrag zustande. Wir nehmen Ihre Anfrage zur Kenntnis und informieren Sie ggf. wenn absehbar ist, dass wir Ihre Veranstaltung nicht betreuen können. Wir können keine Durchführung des Sanitätsdienstes garantieren, da wir durch unvorhergesehene Umstände anders eingesetzt werden können (Rettungsdiensteinsätze, Großschadenslagen, Katastrophenlage, ..). Wir sind allerdings bemüht, in einem solchen Fall trotzdem eine Durchführung des Sanitätsdienstes zu organisieren.
    6. Wir behalten es uns vor, andere Organisationen mit einzubeziehen oder Ihren Sanitätsdienst ganz bzw. teilweise an andere Rotkreuzvereine zu vergeben. In diesem Fall gilt allerdings trotzdem unser Erstattungssatz und es erfolgt auch eine Abrechnung durch uns. Es ist Ihnen nicht möglich, in unserem Ortsvereinsgebiet Sanitätsdienste direkt an andere Rotkreuzvereine zu vergeben.
    7. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Sollte einer dieser Punkte ganz oder teilweise ungültig werden, behalten die anderen Punkte weiterhin ihre Gültigkeit 
  • Planungsgrundlagen

    Die unten beschriebenen Standards sind verbindlich für alle Sanitätsdienste, die DRK-Kreisverbände und DRK-Ortsvereine im Zeichen des Deutschen Roten Kreuzes durchführen. Der Leistungsumfang eines Sanitätsdienstes ist vor der Veranstaltung mi dem Veranstalter und ggf. weiteren Beteiligten ( Polizei, Feuerwehr, Behörden, ... ) abzustimmen. Dabei sind nicht allein die Anforderungen des Veranstalters, sondern insbesondere behördliche Auflagen und Erfahrungswerte aus vergleichbaren Veranstaltungen zu berücksichtigen. Zunächst ist ein Veranstaltungsprofil zu erstellen. Dazu sind entsprechende Daten und Informationen auszuwerten. Z. B.:

     

    • Handelt es sich um eine Hallen-, Stadion- oder Freiluftveranstaltung
    • Ermittlung der räumlichen Dimensionen
    • Bestimmung der zu erwartenden Personenzahl
    • Wie ist das Besucherprofil und damit das zu erwartende Besucherverhalten
    • Sind außer den Besuchern auch Akteure zu betreuen
    • Werden VIPs erwartet
    • Beschreibung des Gefährdungspotentials
  • Informationen für den Veranstalter

    Das Deutsche Rote Kreuz hat als Hilfsorganisation Aufgaben im Rahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes wahrzunehmen. Sollte während eines Veranstaltungssanitätsdienstes ein entsprechender Einsatzauftrag (z.B. Notfalleinsatz zur Erstversorgung) an den Ortsverein ergehen, muss u. U. der Sanitätsdienst teilweise oder ganz abgebrochen werden. Ein Verletztentransport ist keine Regelaufgabe des Veranstaltungssanitätsdienstes. Dies setzt eine vertragliche Einbindung der Rotkreuz-Gliederung in den Rettungsdienst nach § 13 Landesrettungsgesetz und eine Abstimmung mit der Rettungsleitstelle voraus. Wird in der Planung kein Einvernehmen bezüglich des vom DRK geforderten Leistungsumfangs mit dem Veranstalter erzielt, muss das DRK von der Veranstaltungsbetreuung Abstand nehmen. Das Rote Kreuz ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Daher ist es dem DRK nicht möglich, kommerzielle, profitorientierte Veranstaltungen kostenlos zu betreuen.

    Werden hauptamtliche Einsatzkräfte benötigt, rechnen wir diese gemäß der preislichen Vorgaben unseres Kreisverbandes ab. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie in diesem Fall eine Begutachtung durch die Gruppe der leitenden Notärzte, und somit ein Gefahrengutachten von offizieller Stelle, in Auftrag geben. Dieses Gutachten beinhaltet auch den finanziellen Rahmen des Einsatzes. Gerne vermitteln wir die entsprechenden Kontakte oder geben das Gutachten in Ihrem Namen in Auftrag.

  • Leistungsbeschreibung
    Sanitätsdienst Stufe I Sanitätsdienst Stufe II Sanitätsdienst Stufe III
    Kleiner Sanitätsdienst (ohne KTW), geringes Gefährdungspotential für die Teilnehmer. mittlerer Sanitätsdienst (ohne KTW), geringes Gefährdungspotential für die Teilnehmer. großer Ssanitätsdienst, Gefährdungspotential für die Teilnehmer.
    Beispiele Beispiele Beispiele
    Theaterdienst.Kleines Vereinsfest. Sportveranstaltungen / Sportfeste usw.
    • Größere Sportveranstaltungen / Sportfeste
    Größere Stadt- oder Vereinsfeste usw.
    • Sportveranstaltungen / Sportfeste / Stadionwachen
    • Größere Stadt- oder Vereinsfeste
    • Motorsportveranstaltungen
    Leistungsumfang Leistungsumfang Leistungsumfang
    Personal (mindestens) *1/2 Personal (mindestens) *1/2 Personal (mindestens) *1/2
    2 Sanitäter / Rettungshelfer 5 Sanitäter / Rettungshelfer
    • Notarzt
    • Rettungsassistenten
    • Rettungssanitäter
    • Sanitätshelfer/Rettungshelfer
    Material (Mindestausstattung) *2 Material (Mindestausstattung) *2 Material (Mindestausstattung) *2
    • Sanitätskoffer DIN 13155 zusätzlich mit Sauerstoff und Sofortkältepack
    • AED (automatisches Defibrillationsgerät)
    • Handy oder Funk.
    • Grundausstattung *3
      Trage, Vakuummatratze, Stifneck,
      Notfallarztkoffer, Sanitätskoffer
      DIN 13155 zusätzlich mit
      Sauerstoff und Sofortkältepack
      Defi-Halbautomat
      Handy oder Funk.
    • Falls erforderlich KTW DIN EN 1789 Typ B (Notfallkrankenwagen)
    • KTW DIN EN Typ C (Rettungswagen)
    • KTW DIN EN Typ B (Notfallkrankenw.)
    • Zusätzliche Ausstattung *3
      Tragen, Vakuummatratze/n, Stifneck, Schaufeltrage/n, Sauerstoffgerät/e, Notfallarztkoffer
    • Je Team 1 Sanitätskoffer DIN 13155 zusätzlich mit Sauerstoff und Sofortkältepack, Defi-Halbautomat, Handy oder Funk
    Das Sanitäterteam leitet bei einem Notfall alle erforderlichen diagnostischen und sanitätsdienstlichen Maßnahmen (einschließlich Reanimation und Frühdefibrillation) ein, veranlasst einen Notruf und übergibt den Patienten an Notarzt/Rettungsdienst. Das Sanitäterteam leitet bei einem Notfall alle erforderlichen diagnostischen und sanitätsdienstlichen Maßnahmen (einschließlich Reanimation und Frühdefibrillation) ein, veranlasst einen Notruf und übergibt den Patienten an Notarzt/Rettungsdienst. Patienten werden nur nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle transportiert. Die Einsatzbereitschaft bleibt bei Patiententransporten erhalten. Die Teams führen die bei Notfällen erforderlichen diagnostischen und rettungsdienstlichen Maßnahmen durch und transportieren - bei vertraglicher Einbindung des Rettungsdienstes - Verletzte in Kliniken.Die Einsatzbereitschaft bleibt bei Patienten transporten erhalten.

Sanitätsdienstanforderung

Online Formular

Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus, um einen Sanitätsdienst anzufordern.
Das Online Formular finden Sie: Hier